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FNLY IT

Für Praxen und Kliniken

Praxis-IT, die läuft, wenn das Wartezimmer voll ist

In einer Praxis hängt fast alles am Praxisverwaltungssystem und an der Telematikinfrastruktur. Fällt eines davon aus, stockt die Sprechstunde. Wir betreuen die IT von Praxen und Kliniken so, dass sie im Alltag zuverlässig läuft und die Vorgaben zur IT-Sicherheit erfüllt.

Ausgangslage

Die IT-Sicherheitsrichtlinie ist verbindlich.

Nach § 390 SGB V legen die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung fest, welche IT-Sicherheitsanforderungen Praxen erfüllen müssen. Die Anforderungen sind nach Praxisgröße gestaffelt, und für mittlere Praxen und Großpraxen kommen zusätzliche Punkte hinzu. Die Richtlinie wird regelmäßig an den Stand der Technik angepasst, deshalb ist sie keine einmalige Aufgabe.

Die Telematikinfrastruktur gehört zum Alltag.

Konnektor oder TI-Gateway, Praxisausweis, elektronischer Heilberufsausweis, KIM und E-Rezept werden täglich gebraucht. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Praxen außerdem die elektronische Patientenakte befüllen. Jede dieser Komponenten braucht Pflege, und die Richtlinie stellt eigene Anforderungen an ihre sichere Installation.

Patientendaten unterliegen der Schweigepflicht.

Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt, und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Ein IT-Dienstleister, der Zugriff auf Ihre Systeme hat, muss deshalb zur Verschwiegenheit verpflichtet sein.

Kliniken haben zusätzliche Pflichten.

Alle Krankenhäuser müssen nach § 391 SGB V angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen nach dem Stand der Technik treffen. Ab 30.000 vollstationären Behandlungsfällen im Jahr gilt ein Krankenhaus als kritische Infrastruktur, und je nach Größe kann es zusätzlich unter das NIS2-Umsetzungsgesetz fallen. Welche Einstufung für Ihr Haus gilt, klären wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Rechtsberatern.

Was wir konkret machen

Erstgespräch vereinbaren
  • Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie passend zu Ihrer Praxisgröße, mit einer Übersicht, welche Anforderung wie erfüllt ist
  • Server, Arbeitsplätze und Netzwerk für Ihr Praxisverwaltungssystem, mit Updates außerhalb der Sprechstunde
  • Netzwerk und Arbeitsplätze rund um die TI-Komponenten, abgestimmt mit Ihrem PVS-Hersteller
  • Backup mit getesteter Wiederherstellung von PVS-Datenbank und Dokumenten
  • Trennung von Praxisnetz, Medizingeräten und Gäste-WLAN
  • Berechtigungen nach Rolle, also für Empfang, Behandlung, Abrechnung und Verwaltung
  • Geregeltes On- und Offboarding, damit ausgeschiedene Mitarbeiter keinen Zugang mehr haben
  • Für Kliniken: Berechtigungskonzepte, Gap-Analyse und Nachweise für KRITIS- oder NIS2-Prüfungen

Was wir nicht übernehmen: die Wartung von Medizingeräten und die Fachanwendung Ihres PVS-Herstellers. Wir binden beides sicher ins Netz ein und stimmen uns mit den Herstellern ab.

FAQ

Häufige Fragen

Welche IT braucht eine Arztpraxis?

Mindestens ein zuverlässig betreutes Praxisverwaltungssystem, den Anschluss an die Telematikinfrastruktur, eine getestete Datensicherung und die Maßnahmen aus der IT-Sicherheitsrichtlinie. Was davon im Einzelnen gilt, hängt von der Größe Ihrer Praxis ab. Wir nehmen Ihren Stand auf und zeigen Ihnen, wo Lücken sind.

Was verlangt die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V?

Sie legt Mindestanforderungen an die IT von Praxen fest, gestaffelt nach Gefährdung und Praxisgröße. Dazu gehören Vorgaben für Hardware, Software und Praxispersonal sowie für die sichere Installation und Wartung der TI-Komponenten. Weil die Anforderungen regelmäßig an den Stand der Technik angepasst werden, prüfen wir Ihren Stand nicht nur einmal.

Wie wird meine Praxis nach der Richtlinie eingestuft?

Nach der Zahl der Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind. Mit bis zu 5 Personen gilt eine Praxis als kleine Praxis, mit 6 bis 20 als mittlere Praxis und darüber als Großpraxis. Als Großpraxis gilt außerdem, wer Daten in großem Umfang verarbeitet.

Muss unser IT-Dienstleister von der KBV zertifiziert sein?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Die KBV zertifiziert nach § 390 Abs. 7 SGB V auf Antrag Dienstleister, die Praxen bei der Umsetzung der Richtlinie unterstützen, die Wahl des Dienstleisters liegt aber bei Ihnen.

Ist unsere Klinik KRITIS oder fällt sie unter NIS2?

Das hängt von Fallzahl und Unternehmensgröße ab. Als kritische Infrastruktur gilt ein Krankenhaus ab 30.000 vollstationären Behandlungsfällen im Jahr, unter NIS2 kann es außerdem wegen seiner Beschäftigtenzahl und seines Umsatzes fallen. Die verbindliche Einstufung ist eine Rechtsfrage, wir bereiten mit Ihnen die Fakten auf und setzen danach die technische Seite um.

Dürfen Sie als Dienstleister Patientendaten sehen?

Nur soweit es für unsere Arbeit nötig ist und nachdem wir zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. § 203 StGB erlaubt Ärzten, mitwirkende Dienstleister einzubinden, wenn diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Zusätzlich schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach der DSGVO.

Was tun wir, wenn das Praxisverwaltungssystem ausfällt?

Rufen Sie unsere Support-Hotline an, damit wir sofort mit der Fehlersuche beginnen. Ein Ausfall des PVS gilt als Betriebsausfall, auf den wir im Basis-Paket innerhalb von 4 Stunden und im Standard- und Komplett-Paket innerhalb von 2 Stunden reagieren. Rund um die Uhr erreichen Sie uns im Komplett-Paket.

Ist eine kleine Praxis für Sie zu klein?

Laufende Betreuung übernehmen wir ab 5 Anwendern. Kleinere Praxen unterstützen wir bei einzelnen Vorhaben, etwa bei der Umsetzung der Richtlinie, und rechnen nach Aufwand ab.

Arztpraxen & Kliniken

Wie steht es um die IT Ihrer Praxis?

Schildern Sie uns, wie Ihre Praxis oder Klinik heute arbeitet. Im Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und was als Nächstes sinnvoll ist.