Welche IT braucht eine Arztpraxis?
Mindestens ein zuverlässig betreutes Praxisverwaltungssystem, den Anschluss an die Telematikinfrastruktur, eine getestete Datensicherung und die Maßnahmen aus der IT-Sicherheitsrichtlinie. Was davon im Einzelnen gilt, hängt von der Größe Ihrer Praxis ab. Wir nehmen Ihren Stand auf und zeigen Ihnen, wo Lücken sind.
Was verlangt die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V?
Sie legt Mindestanforderungen an die IT von Praxen fest, gestaffelt nach Gefährdung und Praxisgröße. Dazu gehören Vorgaben für Hardware, Software und Praxispersonal sowie für die sichere Installation und Wartung der TI-Komponenten. Weil die Anforderungen regelmäßig an den Stand der Technik angepasst werden, prüfen wir Ihren Stand nicht nur einmal.
Wie wird meine Praxis nach der Richtlinie eingestuft?
Nach der Zahl der Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind. Mit bis zu 5 Personen gilt eine Praxis als kleine Praxis, mit 6 bis 20 als mittlere Praxis und darüber als Großpraxis. Als Großpraxis gilt außerdem, wer Daten in großem Umfang verarbeitet.
Muss unser IT-Dienstleister von der KBV zertifiziert sein?
Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Die KBV zertifiziert nach § 390 Abs. 7 SGB V auf Antrag Dienstleister, die Praxen bei der Umsetzung der Richtlinie unterstützen, die Wahl des Dienstleisters liegt aber bei Ihnen.
Ist unsere Klinik KRITIS oder fällt sie unter NIS2?
Das hängt von Fallzahl und Unternehmensgröße ab. Als kritische Infrastruktur gilt ein Krankenhaus ab 30.000 vollstationären Behandlungsfällen im Jahr, unter NIS2 kann es außerdem wegen seiner Beschäftigtenzahl und seines Umsatzes fallen. Die verbindliche Einstufung ist eine Rechtsfrage, wir bereiten mit Ihnen die Fakten auf und setzen danach die technische Seite um.
Dürfen Sie als Dienstleister Patientendaten sehen?
Nur soweit es für unsere Arbeit nötig ist und nachdem wir zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. § 203 StGB erlaubt Ärzten, mitwirkende Dienstleister einzubinden, wenn diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Zusätzlich schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach der DSGVO.
Was tun wir, wenn das Praxisverwaltungssystem ausfällt?
Rufen Sie unsere Support-Hotline an, damit wir sofort mit der Fehlersuche beginnen. Ein Ausfall des PVS gilt als Betriebsausfall, auf den wir im Basis-Paket innerhalb von 4 Stunden und im Standard- und Komplett-Paket innerhalb von 2 Stunden reagieren. Rund um die Uhr erreichen Sie uns im Komplett-Paket.
Ist eine kleine Praxis für Sie zu klein?
Laufende Betreuung übernehmen wir ab 5 Anwendern. Kleinere Praxen unterstützen wir bei einzelnen Vorhaben, etwa bei der Umsetzung der Richtlinie, und rechnen nach Aufwand ab.