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FNLY IT

Projekte, die durch die Prüfung kommen

IT-Projekte für Banken, die der Prüfung standhalten

Seit dem 17. Januar 2025 gilt DORA für Banken und die meisten anderen Finanzunternehmen in der EU. Damit sind IKT-Risikomanagement, Vorfallmeldungen und die Steuerung von IT-Dienstleistern europaweit einheitlich geregelt. Wir begleiten Projekte so, dass die Nachweise dafür während der Arbeit entstehen.

Ausgangslage

DORA hat die Anforderungen vereinheitlicht.

Die Verordnung (EU) 2022/2554 verlangt ein IKT-Risikomanagement, die Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle, Tests der digitalen operationalen Resilienz und die Steuerung von IKT-Drittdienstleistern. Die BaFin hat ihre nationalen IT-Rundschreiben deshalb schrittweise zurückgenommen, die BAIT laufen nach ihrer Ankündigung mit Ablauf des Jahres 2026 vollständig aus.

Dienstleistersteuerung ist selbst ein Prüfgegenstand.

Wer für ein Institut arbeitet, wird mitgeprüft. Verträge mit IKT-Dienstleistern brauchen nach Art. 30 DORA bestimmte Mindestinhalte, und Institute führen ein Informationsregister über diese Vereinbarungen. Dokumentation, Nachweise und Zuständigkeiten müssen deshalb von Anfang an so entstehen, dass man sie vorlegen kann.

Projekte brauchen Abstimmung mit vielen Beteiligten.

Beteiligt sind Fachbereich, IT, Compliance und Revision, teilweise auch der Auslagerungsbeauftragte. Ein Projekt, das sich nur mit der IT abgestimmt hat, scheitert in der Abnahme.

Termine sind selten verhandelbar.

Wenn ein Altsystem ausläuft oder eine Prüfung ansteht, steht der Termin fest. Angepasst wird deshalb eher der Umfang als der Zeitpunkt.

Was wir konkret machen

Erstgespräch vereinbaren
  • Einführung von ITSM-Lösungen: Aufbau, Prozessdefinition und Begleitung beim Go-live
  • Vorfall- und Änderungsprozesse im ITSM, die zu den Melde- und Dokumentationspflichten unter DORA passen
  • Hypercare nach dem Go-live, also die Phase, in der sich zeigt, ob ein System im Alltag trägt
  • Identity & Access Management: Berechtigungen, Rezertifizierung und Nachweisfähigkeit
  • Technische Angaben zu IKT-Dienstleistungen für Ihr Informationsregister und Ihre Dienstleistersteuerung
  • Projektleitung mit mehreren Parteien, also Koordination zwischen Fachbereich, IT und externem Anbieter
  • Dokumentation, die der Prüfung standhält, weil sie während der Arbeit entsteht und nicht erst danach

Was wir nicht übernehmen: Rechtsberatung, die verbindliche Auslegung von DORA und MaRisk für Ihr Haus und Prüfungsbegleitung im engeren Sinn. Diese Bewertung liegt bei Ihrer Compliance, Ihrer Revision und spezialisierten Häusern.

Referenz

Bank · 250 Anwender

Aufbau und Einführung einer neuen ITSM-Lösung in engem Austausch mit dem Haus. Wir haben das Projekt von der Implementierung über den Go-live bis in den Betrieb begleitet.

Ergebnis: Zwölf Monate vom Projektstart bis zum Go-live, danach eine enge Begleitung im Betrieb.

Für ein reguliertes Haus ist das eine realistische Laufzeit. Projekte scheitern hier häufiger an zu optimistischen Plänen als an der Technik.

FAQ

Häufige Fragen

Was verlangt DORA von der IT?

DORA verlangt ein dokumentiertes IKT-Risikomanagement mit Schutzmaßnahmen, Erkennung, Notfallplänen und Wiederherstellung. Dazu kommen die Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle, regelmäßige Tests und die Steuerung von IKT-Drittdienstleistern. In der Umsetzung landet vieles bei Berechtigungen, Protokollierung und Dokumentation, und dort setzen wir an.

Gilt DORA auch für kleinere Finanzdienstleister?

In vielen Fällen ja, für kleine und nicht verflochtene Unternehmen sieht Art. 16 DORA aber einen vereinfachten Rahmen für das IKT-Risikomanagement vor. Welche Regeln für Ihr Haus gelten, klärt Ihre Compliance, und wir richten die Technik danach aus.

Sind Sie dann ein IKT-Drittdienstleister im Sinne von DORA?

In der Regel ja, sobald wir laufend IKT-Dienstleistungen für Ihr Haus erbringen. Dann gehören wir in Ihr Informationsregister, und der Vertrag muss die Mindestinhalte nach Art. 30 DORA enthalten. Ob die Leistung zusätzlich eine Auslagerung im Sinne der MaRisk ist, hängt von Umfang und Einstufung ab und wird im Einzelfall geklärt.

Kennen Sie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen?

Ja, aus der Projektpraxis und aus der Beratung zu DORA. Die verbindliche Auslegung für Ihr Haus liegt aber bei Ihrer Compliance und Revision, und wir richten die Umsetzung danach aus.

Wie gehen Sie mit unserer Revision um?

Wir liefern, was die Revision anfordert, und dokumentieren während des Projekts statt hinterher. Unterlagen, die nachträglich erstellt wurden, erkennt jeder Prüfer.

Arbeiten Sie mit unserem bestehenden Dienstleister zusammen?

Ja. Im Bankenumfeld arbeiten fast immer mehrere Parteien an einem Projekt, das sind wir gewohnt.

Wie lange dauert die Einführung einer ITSM-Lösung in einer Bank?

In unserem Bankenprojekt mit 250 Anwendern waren es zwölf Monate bis zum Go-live. Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie viele Prozesse abgebildet werden und wie viele Beteiligte zustimmen müssen. Einen belastbaren Zeitplan erstellen wir nach der Bestandsaufnahme.

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