IKT-Risikomanagement
Ein dokumentierter Rahmen, mit dem Sie IT-Risiken erfassen, Systeme schützen und Störungen beheben. Dazu gehören Zugriffskontrolle, Datensicherung mit Wiederherstellung und Pläne für den Ausfall wichtiger Systeme.
Für Banken und Finanzdienstleister
Der Digital Operational Resilience Act gilt seit dem 17. Januar 2025 für Finanzunternehmen in der ganzen EU. Er verlangt, dass Banken, Versicherer und andere Finanzdienstleister IT-Risiken steuern, Vorfälle schnell melden und ihre Dienstleister im Griff haben. Wir übersetzen diese Anforderungen in Berechtigungen, Prozesse und Nachweise, mit denen Ihre IT im Alltag arbeiten kann.
DORA ist eine EU-Verordnung (2022/2554) und gilt deshalb unmittelbar, ohne dass ein deutsches Gesetz sie erst umsetzen muss. Seit dem 17. Januar 2025 müssen Finanzunternehmen aller Branchen sie anwenden, darunter Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierinstitute, Versicherer und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Für bestimmte Finanzdienstleistungsinstitute gilt DORA nach dem Kreditwesengesetz erst ab dem 1. Januar 2027.
Auch IT-Dienstleister spüren DORA, weil Finanzunternehmen ihre Verträge mit ihnen an die Verordnung anpassen müssen. Wer für eine Bank oder einen Versicherer arbeitet, bekommt deshalb neue Vertragsklauseln, Prüfrechte und Anforderungen an Ausstiegspläne.
Ein dokumentierter Rahmen, mit dem Sie IT-Risiken erfassen, Systeme schützen und Störungen beheben. Dazu gehören Zugriffskontrolle, Datensicherung mit Wiederherstellung und Pläne für den Ausfall wichtiger Systeme.
Vorfälle werden nach festen Kriterien eingestuft. Ein schwerwiegender Vorfall ist der BaFin spätestens vier Stunden nach der Einstufung und höchstens 24 Stunden nach der Entdeckung zu melden, danach folgen Zwischen- und Abschlussmeldung.
Systeme, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, werden mindestens jährlich getestet. Ausgewählte Institute müssen zusätzlich alle drei Jahre bedrohungsorientierte Penetrationstests durchführen.
Alle Verträge mit IT-Dienstleistern stehen in einem Informationsregister, das der Aufsicht gemeldet wird. Für kritische Leistungen brauchen Sie Mindestinhalte im Vertrag und eine Ausstiegsstrategie.
Finanzunternehmen dürfen Erkenntnisse über Cyberbedrohungen untereinander teilen. Die Teilnahme an solchen Vereinbarungen ist freiwillig, muss der Aufsicht aber mitgeteilt werden.
Das Leitungsorgan trägt die Verantwortung für das IKT-Risikomanagement. Es legt den Rahmen fest, genehmigt ihn und muss sein Wissen über IT-Risiken aktuell halten.
Viele Pflichten werden erst in der Technik prüfbar. Diese Punkte fragt eine Prüfung typischerweise ab:
Die BaFin hat ihre Rundschreiben zu den IT-Anforderungen weitgehend durch DORA ersetzt. VAIT, KAIT und ZAIT wurden mit Ablauf des 16. Januar 2025 aufgehoben. Institute, die DORA seit dem 17. Januar 2025 anwenden, sind aus dem Anwendungsbereich der BAIT herausgenommen, und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 werden die BAIT vollständig aufgehoben.
Inhaltlich ist vieles vertraut, denn Berechtigungsmanagement, Notfallplanung und Auslagerungssteuerung kannten Banken schon aus den BAIT. DORA geht bei der Verantwortung der Leitung, der Vorfallmeldung und der Steuerung von Dienstleistern weiter. Die BaFin hat dazu Umsetzungshinweise veröffentlicht, an denen wir uns in Projekten orientieren.
Wir vergleichen Ihre IT-Praxis mit den Anforderungen aus DORA und berücksichtigen dabei, was aus den BAIT schon vorhanden ist.
Sie erhalten eine nach Risiko geordnete Liste mit Aufwandsschätzung, abgestimmt mit Compliance und Revision.
Wir setzen Berechtigungen, Rezertifizierung, Vorfallprozess und Dienstleistersteuerung um und arbeiten dabei mit Ihren bestehenden Dienstleistern zusammen.
Die Dokumentation entsteht während der Arbeit. Nach dem Abschluss begleiten wir den Betrieb so lange eng, bis die neuen Abläufe sitzen.
Aufbau und Einführung einer neuen ITSM-Lösung in engem Austausch mit dem Haus. Wir haben das Projekt von der Implementierung über den Go-live bis in den Nachsupport begleitet.
Ergebnis: Zwölf Monate vom Projektstart bis zum Go-live, danach eine Phase, in der wir den Betrieb eng begleitet haben.
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FAQ
DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 für Finanzunternehmen in der EU. Für bestimmte Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland gilt die Verordnung nach dem Kreditwesengesetz ab dem 1. Januar 2027.
DORA verlangt ein dokumentiertes IKT-Risikomanagement, die Meldung schwerwiegender Vorfälle, regelmäßige Tests und die Steuerung der IT-Dienstleister. In der Praxis betrifft das vor allem Berechtigungen, Datensicherung, Protokollierung und Verträge.
Für Institute, die DORA bereits anwenden, gelten sie nicht mehr. Die BaFin hebt die BAIT mit Ablauf des 31. Dezember 2026 vollständig auf, VAIT, KAIT und ZAIT sind schon seit Januar 2025 aufgehoben.
Für Finanzunternehmen, die DORA anwenden, nimmt das BSI-Gesetz die meisten NIS2-Pflichten aus. DORA gilt hier als die speziellere Regel.
Ein schwerwiegender Vorfall ist der BaFin spätestens vier Stunden nach seiner Einstufung zu melden, höchstens aber 24 Stunden nach der Entdeckung. Deshalb muss die Einstufung als fester Ablauf vorbereitet sein.
Wir beraten dazu, was DORA für Ihre IT praktisch bedeutet. Die aufsichtsrechtliche Auslegung bleibt bei Ihrer Compliance und Revision, und wir richten die Umsetzung danach aus.
Weil Zugriffskontrolle zu den Punkten gehört, die eine Prüfung am genauesten ansieht. Ohne Rollenmodell, festgelegte Ein- und Austritte und Rezertifizierung lässt sich nicht belegen, dass nur Berechtigte auf Systeme zugreifen.
DORA
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