Jede Änderung muss nachvollziehbar sein.
In anderen Branchen ist eine geänderte Konfiguration ein Handgriff, hier ist sie ein dokumentationspflichtiger Vorgang. Festgehalten wird, wer was wann geändert hat, mit welcher Begründung und mit wessen Freigabe. Für computergestützte Systeme im GMP-Umfeld beschreibt das Anhang 11 des EU-GMP-Leitfadens.
