Zum Inhalt springen
FNLY IT

Nachweise, die im Audit bestehen

IT, die sich im Audit belegen lässt

In der Pharmabranche und bei Medizinprodukten reicht es nicht, dass Ihre IT sicher ist. Sie müssen es auch belegen können. Wir bauen und betreuen IT so, dass Änderungen, Berechtigungen und Sicherungen jederzeit nachvollziehbar sind.

Ausgangslage

Jede Änderung muss nachvollziehbar sein.

In anderen Branchen ist eine geänderte Konfiguration ein Handgriff, hier ist sie ein dokumentationspflichtiger Vorgang. Festgehalten wird, wer was wann geändert hat, mit welcher Begründung und mit wessen Freigabe. Für computergestützte Systeme im GMP-Umfeld beschreibt das Anhang 11 des EU-GMP-Leitfadens.

Berechtigungen werden geprüft.

Ein Auditor will nicht nur wissen, ob Sie ein Berechtigungskonzept haben. Er fragt, wer im März letzten Jahres Zugriff auf ein bestimmtes Verzeichnis hatte und warum. Das können Sie nur beantworten, wenn Vergabe und Entzug von Rechten protokolliert sind.

Validierte Systeme vertragen keine Standard-Updates.

Ein Update, das in der normalen IT einfach zum Patchmanagement gehört, kann hier eine Requalifizierung auslösen. Solche Updates müssen deshalb geplant werden und dürfen nicht automatisch laufen.

Bei Medizinprodukten gehört Informationssicherheit zum Produkt.

Enthält ein Medizinprodukt Software oder ist die Software selbst das Produkt, verlangt die MDR eine Entwicklung nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Informationssicherheit (Anhang I, Abschnitt 17). Die Bewertung des Produkts liegt bei Ihnen und Ihrer Benannten Stelle. Die Umgebung, in der entwickelt, getestet und dokumentiert wird, sollte aber genauso gut abgesichert sein.

Was wir konkret machen

Erstgespräch vereinbaren
  • Berechtigungsanalyse aus Sicht eines Audits: Wir prüfen, wer Zugriff hat, und auch, ob sich Vergabe und Entzug belegen lassen
  • Getrenntes Admin- und Benutzerkonzept, weil dauerhafte Adminrechte in einem geprüften Umfeld nicht haltbar sind
  • Backup mit dokumentiertem Wiederherstellungstest, denn erst der Test liefert den Nachweis, dass Forschungs- und Produktionsdaten zurückkommen
  • Geplante Wartungsfenster für validierte Systeme statt automatischer Updates
  • Änderungsdokumentation, die Sie einem Prüfer vorlegen können
  • Abgesichertes Standort-Routing bei internationalen Strukturen
  • Absicherung der Entwicklungs- und Dokumentationsumgebung bei Medizinprodukteherstellern
  • Technische Auskünfte und Unterlagen für Ihren Validierungsdienstleister

Was wir nicht übernehmen: die Computerized System Validation im regulatorischen Sinn und die Qualifizierungsdokumentation. Dafür gibt es Validierungsdienstleister, und wir liefern die IT-Grundlage, auf der diese aufsetzen.

Referenz

Pharma-Forschung, international · 5 Anwender

Wir haben die IT vollständig übernommen, ihre Ausrichtung neu definiert und entwickeln sie in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung laufend weiter.

Ergebnis: Eine vollständig automatisierte Umgebung, ausgelegt auf Sicherheits- und NIS2-Anforderungen, mit getrennten Admin- und Benutzerkonten und einem abgesicherten VPN zwischen den Standorten.

In dieser Branche hängt der Anspruch an die IT nicht von der Unternehmensgröße ab. Auch fünf Anwender brauchen nachvollziehbare Berechtigungen und eine getestete Wiederherstellung.

FAQ

Häufige Fragen

Was verlangt GMP von der IT?

Vor allem Nachvollziehbarkeit: Computergestützte Systeme müssen validiert sein, Änderungen kontrolliert ablaufen und Zugriffe auf berechtigte Personen beschränkt sein. Grundlage dafür ist Anhang 11 des EU-GMP-Leitfadens. Wie wir das technisch umsetzen, beschreiben wir auf unserer Seite zu GMP.

Was bedeutet die MDR für unsere IT?

Die MDR richtet sich vor allem an das Produkt und enthält IT-Vorgaben dort, wo Software Teil des Produkts ist. Anhang I verlangt dann eine Entwicklung nach dem Stand der Technik einschließlich Informationssicherheit, und Hersteller müssen Mindestanforderungen an Hardware, Netzwerk und IT-Sicherheit für den Betrieb festlegen. Wir sichern die Umgebung ab, in der Sie entwickeln und dokumentieren, die Bewertung des Produkts bleibt bei Ihnen und Ihrer Benannten Stelle.

Fallen Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller unter NIS2?

Viele ja, denn die Herstellung von Arzneimitteln und von Medizinprodukten gehört zu den Sektoren, die NIS2 erfasst. Ob Sie tatsächlich betroffen sind, hängt außerdem von Beschäftigtenzahl und Umsatz ab. Eine erste Einschätzung gibt unser NIS2-Check, die verbindliche Bewertung ist eine Rechtsfrage.

Sind Sie GxP-zertifiziert?

Nein. Zertifiziert werden Prozesse und Systeme beim Betreiber, nicht der IT-Dienstleister. Wir liefern Ihnen eine IT, die Ihren Nachweispflichten nicht im Weg steht.

Arbeiten Sie mit unserem Validierungsdienstleister zusammen?

Ja, das ist der Normalfall. Wir liefern technische Auskünfte und Dokumentation, die regulatorische Bewertung übernimmt Ihr Validierungsdienstleister.

Wir sind sehr klein. Lohnt sich das?

Ja. Unsere kleinste Pharma-Referenz hat fünf Anwender, und der Aufwand richtet sich nach Ihrer Umgebung und nicht nach der Zahl der Mitarbeiter.

Können Sie unsere Laborsysteme betreuen?

Die IT-Seite ja, also Netzwerk, Zugriff, Sicherung und Absicherung. Für die Fachanwendung selbst bleibt der Hersteller zuständig, und wir stimmen uns mit ihm ab.

Pharma & Medizinprodukte

Lassen Sie uns Ihre Lage besprechen

Schildern Sie uns Ihre Ausgangslage und die nächste Prüfung, die ansteht. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir Sie unterstützen können.