Vor dem Antrag
- Hinweise auf Programme, die zu Ihrem Vorhaben passen
- Ein Angebot in genau der Struktur, die die Programme erwarten
- Eine offene Einschätzung, ob sich der Aufwand lohnt
IT-Beratung mit Fördermitteln
In mehreren Bundesländern gibt es Zuschussprogramme für Beratung zur Digitalisierung und IT-Sicherheit. Üblich sind 50 Prozent des Beratungshonorars, gedeckelt auf einen Tagessatz und eine bestimmte Zahl von Tagen. Schwierig ist dabei weniger die Höhe als der Ablauf, und genau daran scheitern die meisten.
Wenn Sie nur einen Abschnitt dieser Seite lesen, dann diesen.
Die meisten Programme verlangen ein gültiges Angebot, bevor Sie überhaupt einen Antrag stellen können.
Je nach Programm stellen Sie den Antrag selbst, oder wir übernehmen das.
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald ein rechtsverbindlicher Auftrag erteilt wurde.
Der teuerste Fehler ist, erst zu beauftragen und dann die Förderung zu beantragen. Damit ist der Anspruch verloren, und es gibt weder Ausnahmen noch Kulanz. Wer es hier eilig hat, verliert häufig einen fünfstelligen Betrag.
Der zweite häufige Fehler ist ein zu später Zeitpunkt im Jahr. Die Fördertöpfe sind begrenzt und vor Jahresende regelmäßig ausgeschöpft. In einem Fall war ein Landesprogramm 2026 schon im Spätsommer geschlossen, weil die maximale Zahl an Anträgen erreicht war. Planen Sie Förderprojekte deshalb für das erste Quartal.
Gefördert wird in der Regel die Beratungsleistung, also weder Software noch Lizenzen oder Hardware. Bei Investitionsprogrammen ist es umgekehrt. Typische förderfähige Bausteine sind:
Genau so bauen wir unsere Projekte auf, nicht wegen der Förderung, sondern weil das die saubere Reihenfolge ist. Dass sie gut zu den Programmen passt, ist eher Zufall.
In der Regel nicht gefördert werden reine Standard-IT-Installationen ohne Beratungsanteil, Kosten für Hardware und Lizenzen, Schulungen ohne Bezug zu Prozessen, Maßnahmen, die nur gesetzliche Pflichten erfüllen, und die laufende Betreuung. Managed Service fällt deshalb heraus, Beratung und Projekte dagegen nicht.
| Programm | Land | Zuschuss | Status |
|---|---|---|---|
| MID – Digitale Prozesse | NRW | 500 €/Tagewerk, max. 30 Tage, bis 15.000 € | Portal aktuell geschlossen |
| MID – Digitale Sicherheit | NRW | 50 % der Investitionskosten, bis 15.000 € | prüfen |
| DIGI-Beratung (RKW) | Hessen | 400 €/Tagewerk bzw. max. 50 %, bis 15 Tagewerke/Jahr | laufend |
| Digitalbonus | Bayern | bis 7.500 € (Standard) / 30.000 € (Plus), 50 % | laufend |
| BAFA Unternehmensberatung | Bund | anteilig, kleinere Beträge | bis 31.12.2026 |
Nicht mehr verfügbar sind go-digital (ausgelaufen am 01.01.2025) und Digital Jetzt (ausgelaufen am 31.12.2023). Beide werden im Netz noch beworben, existieren aber nicht mehr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Förderprogramme ändern sich laufend, verbindliche Auskunft erteilt die jeweilige Förderstelle.
Sie müssen sich nicht allein durch Förderrichtlinien arbeiten. Wir begleiten den Förderweg von Anfang bis Ende als Teil des Projekts, ohne dafür extra abzurechnen.
Sie haben also einen Ansprechpartner für Projekt und Förderung und müssen nicht zwischen IT-Dienstleister, Fördermittelberater und Sachbearbeiter vermitteln.
Unsere Rolle hat Grenzen, denn wir sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskunft zur Antragsberechtigung erteilt die Förderstelle, und bei De-minimis-Grenzen sollte Ihr Steuerberater mit am Tisch sitzen. Eine Bewilligung können wir nicht zusagen, darüber entscheidet allein die Förderstelle.
FAQ
Nein. Fast alle Programme fördern nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben, und als begonnen gilt ein Vorhaben, sobald es rechtsverbindlich beauftragt ist. Ein Antrag nach Auftragserteilung wird abgelehnt.
Bis zum Bescheid vergehen je nach Programm einige Wochen bis etwa anderthalb Monate. Planen Sie diese Zeit im Projekt ein, sonst verschiebt sich der Start unerwartet.
Oft nicht. Bei zwei bis drei Beratungstagen steht der Aufwand für den Antrag in keinem guten Verhältnis zum Ergebnis. Das sagen wir Ihnen offen, statt Ihnen eine Förderung zu verkaufen, die unter dem Strich nichts bringt.
Nein. Laufende Betreuung ist keine Beratungsleistung. Gefördert werden abgegrenzte Vorhaben, in denen es um Analyse, Konzept oder Einführung geht.
Für dieselbe Maßnahme in der Regel nicht. Die meisten Richtlinien schließen eine Doppelförderung aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln aus. Unterschiedliche Vorhaben lassen sich dagegen oft getrennt fördern.
Nein, und für die meisten Programme ist das auch nicht nötig. Bei NRW MID zum Beispiel wählt das antragstellende Unternehmen den Dienstleister frei, eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben. Andere Programme arbeiten mit gelisteten Beratern, darauf weisen wir Sie im Gespräch hin.
Nein, sie gehört zum Projekt. Wir berechnen die Beratung und nicht den Papierkram drumherum.
Dann entscheiden Sie, ob das Projekt trotzdem stattfindet, und zwar mit demselben Angebot zu unveränderten Konditionen. Wir kalkulieren unsere Preise nicht mit Blick auf die Förderung.
Geförderte IT-Beratung
In einem zwanzigminütigen Erstgespräch prüfen wir, ob Ihr Vorhaben zu einem offenen Programm passt, und sagen es Ihnen offen, wenn nicht.