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FNLY IT

IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V

IT-Sicherheit in der Praxis,so wie die Richtlinie es verlangt.

Jede Praxis mit Kassenzulassung muss die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung umsetzen. Was genau dazugehört, hängt von der Größe Ihrer Praxis ab. Wir finden heraus, welche Anforderungen für Sie gelten, setzen sie um und halten fest, wie jede einzelne erfüllt ist.

Was die Richtlinie ist und für wen sie gilt

Nach § 390 SGB V legen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung im Einvernehmen mit dem BSI fest, wie Praxen ihre IT absichern müssen. Die Richtlinie gilt für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen mit Kassenzulassung und für Medizinische Versorgungszentren.

Sie beschreibt Mindestanforderungen an Geräte, Programme, Netzwerk und an den Umgang des Praxisteams mit der IT. Die KBV passt sie regelmäßig an den Stand der Technik an und hat sie zuletzt 2025 überarbeitet. Für Krankenhäuser gilt sie nicht, dort regelt § 391 SGB V die IT-Sicherheit.

Welche Anforderungen für Ihre Praxis gelten

Die Richtlinie ist in Anlagen gegliedert. Welche davon Sie erfüllen müssen, richtet sich nach der Zahl der Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind, und nach Ihrer Ausstattung.

Praxis · bis 5 PersonenGrundlegende Anforderungen aus Anlage 1. Sie gelten für jede Praxis, auch für die Einzelpraxis.
Mittlere Praxis · 6 bis 20 PersonenZusätzlich die Anforderungen aus Anlage 2.
Großpraxis · mehr als 20 PersonenZusätzlich die Anforderungen aus Anlage 3. Dazu zählen auch Einrichtungen, die Daten in erheblichem Umfang verarbeiten, etwa große MVZ oder Labore.
Medizinische GroßgeräteFür Geräte wie CT oder MRT gelten zusätzliche Anforderungen aus Anlage 4.
TelematikinfrastrukturFür die TI-Komponenten in der Praxis stellt die Richtlinie eigene Anforderungen an sichere Installation und Wartung.

Gezählt werden alle, die regelmäßig mit Patientendaten am Computer arbeiten, also auch Medizinische Fachangestellte am Empfang, Auszubildende und Abrechnungskräfte.

Was wir in Ihrer Praxis umsetzen

Die meisten Anforderungen betreffen Dinge, die ohnehin zu einer gut betreuten Praxis-IT gehören. Wir setzen sie so um, dass Sie jede einzelne belegen können.

  • Virenschutz und zeitnahe Sicherheitsupdates auf allen Rechnern und Servern
  • Sichere Anmeldung an allen Geräten und geordnete Benutzerkonten
  • Regelmäßige Datensicherung mit getesteter Wiederherstellung
  • Firewall und getrennte Netze, etwa für Patienten-WLAN, Medizingeräte und Praxisverwaltung
  • Schutz und Verschlüsselung von Notebooks, Tablets und Smartphones
  • Sichere Installation und Pflege von Konnektor oder TI-Gateway, Kartenterminals und KIM
  • Sichere Löschung und Entsorgung alter Geräte und Datenträger
  • Kurze Schulung des Praxisteams zu Phishing und sicherem Umgang mit Patientendaten
  • Eine Übersicht, welche Anforderung der Richtlinie wie erfüllt ist

So gehen wir vor

  1. 01

    Einstufung

    Wir klären, wie viele Personen in Ihrer Praxis mit der Datenverarbeitung arbeiten und welche Anlagen der Richtlinie damit für Sie gelten.

  2. 02

    Bestandsaufnahme

    Wir prüfen Ihre IT gegen jede Anforderung und zeigen Ihnen, was erfüllt ist und wo Lücken sind.

  3. 03

    Umsetzung

    Wir schließen die Lücken, und Arbeiten, die den Praxisbetrieb stören würden, legen wir außerhalb der Sprechstunde.

  4. 04

    Laufende Pflege

    Wenn die KBV die Richtlinie ändert, prüfen wir, was das für Ihre Praxis bedeutet, und passen die Umsetzung an.

Müssen Sie einen zertifizierten Dienstleister beauftragen?

Nein. Die KBV zertifiziert nach § 390 Abs. 7 SGB V auf Antrag Dienstleister, die Praxen bei der Umsetzung unterstützen. Eine Pflicht, einen zertifizierten Dienstleister zu beauftragen, gibt es aber nicht. Verantwortlich für die Umsetzung bleibt die Praxis, und wir liefern die Nachweise dafür.

Was die Umsetzung kostet

Praxis-Check nach der Richtlinie mit schriftlichem Bericht, Praxis bis 5 Personen690 €
Praxis-Check, mittlere Praxis bis 20 Personen1.190 €
Praxis-Check, Großpraxis oder MVZab 1.990 €
Umsetzung einzelner Maßnahmen140 € / h
Laufende IT-Betreuung mit Updates, Backup und Geräteverwaltungab 69 € pro Nutzer / Monat

Der Praxis-Check zeigt Ihnen für jede Anforderung der Richtlinie, ob sie erfüllt ist, und was die Umsetzung der offenen Punkte kostet. Alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Stand:

FAQ

Häufige Fragen

Gilt die IT-Sicherheitsrichtlinie auch für kleine Praxen?

Ja. Die grundlegenden Anforderungen aus Anlage 1 gelten für jede Praxis mit Kassenzulassung, auch für die Einzelpraxis. Mit der Größe kommen weitere Anforderungen hinzu.

Gilt die Richtlinie auch für Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen?

Ja. Für Zahnarztpraxen wird sie von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung herausgegeben, inhaltlich ist sie weitgehend gleich aufgebaut. Psychotherapiepraxen mit Kassenzulassung fallen ebenfalls darunter.

Wie zählen wir die Personen für die Einstufung?

Maßgeblich sind alle, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind. Dazu gehören neben Ärzten auch Medizinische Fachangestellte, Auszubildende und Abrechnungskräfte, die regelmäßig am Praxisrechner arbeiten.

Gilt die Richtlinie auch für Krankenhäuser?

Nein. Für Krankenhäuser gilt § 391 SGB V. Sie müssen angemessene Vorkehrungen nach dem Stand der Technik treffen, und große Häuser können zusätzlich unter KRITIS oder NIS2 fallen.

Muss unser IT-Dienstleister von der KBV zertifiziert sein?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Die KBV zertifiziert auf Antrag Dienstleister, die Praxen bei der Umsetzung unterstützen, die Wahl des Dienstleisters liegt aber bei Ihnen.

Wie oft ändert sich die Richtlinie?

Die KBV passt sie regelmäßig an den Stand der Technik an, zuletzt 2025. Deshalb ist die Umsetzung keine einmalige Aufgabe. In der laufenden Betreuung prüfen wir Änderungen für Sie mit.

Was kostet die Umsetzung in unserer Praxis?

Der Einstieg ist der Praxis-Check zum Festpreis: 690 € für Praxen bis 5 Personen, 1.190 € bis 20 Personen und ab 1.990 € für Großpraxen und MVZ. Danach wissen Sie, was fehlt und was die Umsetzung kostet.

Richtlinie für Praxen (KBV)

Wo steht Ihre Praxis?

In 20 Minuten klären wir, welche Anforderungen für Ihre Praxis gelten und wo Sie heute stehen.