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FNLY IT

Für Anwälte und Notare

IT für Kanzleien, die das Berufsgeheimnis wahrt

Anwälte und Notare dürfen einen IT-Dienstleister nur unter klaren Bedingungen an Mandantendaten heranlassen. Wir betreuen Kanzleien und Notariate so, dass Vertrag, Zugriffe und Technik zu diesen Bedingungen passen. Dazu gehört auch, dass beA, beN und Ihre Kanzleisoftware jeden Tag zuverlässig laufen.

Ausgangslage

Das Berufsgeheimnis gilt auch für Ihren IT-Dienstleister.

Wer als Berufsgeheimnisträger einen Dienstleister einbindet, muss dafür sorgen, dass dieser zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (§ 203 StGB). Die BRAO und die BNotO verlangen dafür einen Vertrag in Textform, eine Belehrung über die strafrechtlichen Folgen und die Begrenzung des Zugriffs auf das Erforderliche (§ 43e BRAO, § 26a BNotO). Fehlt diese Verpflichtung und gibt der Dienstleister etwas weiter, kann das auch für den Berufsträger strafbar sein.

Das elektronische Postfach muss jeden Tag funktionieren.

Anwälte müssen Zustellungen über das beA zur Kenntnis nehmen, und Schriftsätze gehen seit 2022 grundsätzlich elektronisch an die Gerichte. Für Notare gilt mit dem beN eine vergleichbare Pflicht zur Kenntnisnahme. Fällt ein Kartenleser aus oder läuft ein Zertifikat ab, wird aus einem Technikproblem deshalb schnell eine Fristfrage.

Die Kanzleisoftware hält alles zusammen.

Akten, Fristen, Termine und Abrechnung hängen an einer Fachanwendung, oft mit eigenem Datenbankserver. Updates, Sicherung und Zugriffsrechte dieser Software müssen zusammenpassen, damit die Kanzlei bei einem Serverausfall nicht stillsteht.

Gearbeitet wird auch außerhalb der Kanzlei.

Termine bei Gericht, beim Mandanten oder im Homeoffice gehören zum Alltag. Mobiles Arbeiten mit Mandantendaten ist gut möglich, wenn die Geräte zentral verwaltet und verschlüsselt sind und der Zugang nur mit MFA funktioniert.

Was wir konkret machen

Erstgespräch vereinbaren
  • Dienstleistervertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 43e BRAO bzw. § 26a BNotO, dazu ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
  • Betrieb rund um beA und beN: Kartenleser, Karten, Zertifikate und Arbeitsplätze, damit der Posteingang nicht ausfällt
  • Einbindung Ihrer Kanzleisoftware und von Notaranwendungen wie XNotar, abgestimmt mit dem jeweiligen Anbieter
  • Berechtigungen nach Referat und Mandat, damit nicht jeder Mitarbeiter jede Akte öffnen kann
  • Geräteverwaltung, Verschlüsselung und MFA für Notebooks und Smartphones außerhalb der Kanzlei
  • Backup mit getesteter Wiederherstellung, damit Akten und Fristen auch nach einem Ausfall verfügbar sind
  • Geregeltes On- und Offboarding für Referendare, Auszubildende und Aushilfen

Was wir nicht übernehmen: berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Beratung. Die Bewertung liegt bei Ihnen, Ihrer Kammer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten, und wir setzen die Technik danach um.

FAQ

Häufige Fragen

Darf ein externer IT-Dienstleister auf Mandantendaten zugreifen?

Ja, soweit es für seine Arbeit erforderlich ist und er vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde. Für Anwälte regelt das § 43e BRAO, für Notare § 26a BNotO, und nach § 203 StGB ist die Weitergabe an mitwirkende Personen in diesem Rahmen kein unbefugtes Offenbaren. Wir schließen den Vertrag in Textform und beschränken unsere Zugriffe auf das, was die jeweilige Aufgabe verlangt.

Was muss im Vertrag mit dem IT-Dienstleister stehen?

Mindestens die Verpflichtung zur Verschwiegenheit mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, die Begrenzung des Zugriffs auf das Erforderliche und eine Regelung, ob weitere Personen hinzugezogen werden dürfen. So steht es in § 43e Abs. 3 BRAO und § 26a Abs. 3 BNotO. Hinzu kommt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach der DSGVO.

Dürfen Kanzleien Microsoft 365 und andere Cloud-Dienste nutzen?

Grundsätzlich ja, der Cloud-Anbieter ist dann ebenfalls ein Dienstleister, den Sie sorgfältig auswählen müssen. Für Dienstleistungen im Ausland verlangt § 43e Abs. 4 BRAO zusätzlich, dass der Geheimnisschutz dort mit dem in Deutschland vergleichbar ist. Wir klären mit Ihnen, welche Daten wo liegen, und richten die Umgebung so ein, dass Sie das belegen können.

Was passiert, wenn das beA nicht funktioniert?

Wir suchen den Fehler sofort, weil Ihre Fristen weiterlaufen. Meist liegt es an Kartenleser, Karte, Zertifikat oder einem Update am Arbeitsplatz. Ist die elektronische Einreichung vorübergehend technisch nicht möglich, erlaubt § 130d ZPO eine Ersatzeinreichung, die Störung muss dann aber glaubhaft gemacht werden.

Betreuen Sie auch Notariate mit XNotar und beN?

Ja, wir betreuen die IT rund um diese Anwendungen, also Arbeitsplätze, Netzwerk, Sicherung und Zugänge. Für die Fachanwendungen selbst bleiben die jeweiligen Anbieter zuständig, und wir stimmen uns mit ihnen ab.

Wie arbeiten wir im Homeoffice oder bei Gericht sicher?

Mit Geräten, die wir zentral verwalten und verschlüsseln, und mit MFA für jeden Zugang. Bedingter Zugriff sorgt zusätzlich dafür, dass Mandantendaten nur auf freigegebenen Geräten geöffnet werden. Geht ein Notebook verloren, sperren wir es aus der Ferne.

Was kostet IT-Betreuung für eine Kanzlei?

Die Betreuung kostet 69 €, 99 € oder 139 € je Anwender und Monat, je nach Paket. Für Kanzleien ist meist das Standard-Paket sinnvoll, weil MFA, bedingter Zugriff und Dokumentation darin enthalten sind. Dazu kommt eine einmalige Einrichtung, bei bis zu 25 Anwendern 1.500 €.

Ist eine kleine Kanzlei für Sie zu klein?

Nein, laufende Betreuung übernehmen wir ab 5 Anwendern. Bei kleineren Kanzleien unterstützen wir einzelne Vorhaben, etwa die Umstellung auf neue Geräte oder die Absicherung von Microsoft 365, und rechnen nach Aufwand ab.

Kanzleien & Notariate

Wie ist Ihre Kanzlei aufgestellt?

Erzählen Sie uns in 20 Minuten, mit welcher Software und welchen Postfächern Sie arbeiten. Danach wissen Sie, ob und wie wir Sie unterstützen können.